#31 EdM - Beendigung einer Mediation durch den Mediator

JAN 24, 202615 MIN
Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast)

#31 EdM - Beendigung einer Mediation durch den Mediator

JAN 24, 202615 MIN

Description

Als ich die Mediation für beendet erklärt habe § 2 Abs. 5 Mediationsgesetz gibt dem Mediator ein klares, professionelles Notausgangsschild in die Hand. § 2 Absatz 5 Mediationsgesetz: Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden. Der Mediator kann die Mediation beenden, insbesondere wenn er der Auffassung ist, dass eine eigenverantwortliche Kommunikation oder eine Einigung der Parteien nicht zu erwarten ist. Kurz gesagt: Der Mediator darf nach dem deutschen Mediationsgesetz die Mediation von sich aus beenden, wenn er erkennt, dass die Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Mediation nicht (mehr) vorliegen und aller Voraussicht nach auch nicht mehr hergestellt werden können. Das betrifft insbesondere Situationen, in denen etwa keine freiwillige Teilnahme (mehr) gegeben ist, keine ausreichende Selbstverantwortung der Parteien erkennbar ist, die eigene Neutralität oder Allparteilichkeit des Mediators konkret gefährdet oder abhandengekommen ist, oder der Mediator erkennt, dass die Mediation nicht (mehr) zielführend oder verantwortbar ist, vgl. Absatz 3. Wichtig dabei: Dieses Beendigungsrecht ist keine Laune, sondern Ausdruck der professionellen Verantwortung des Mediators. Er ist nicht Dienstleister um jeden Preis, sondern Garant für ein Verfahren, das den gesetzlichen und ethischen Anforderungen entspricht.