"E-Mails sind wie Postkarten", der Inhalt ist regelmäßig unverschlüsselt.

René Floitgraf erklärt in stark verkürzter Form, was es mit der Verschlüsselung auf sich hat.

Datenschutz-Couch

[email protected] (CompliPro GmbH, René Floitgraf)

E-Mail-Verschlüsselung: Wann reicht eine Transportverschlüsselung nicht aus?

MAY 18, 20228 MIN
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E-Mail-Verschlüsselung: Wann reicht eine Transportverschlüsselung nicht aus?

MAY 18, 20228 MIN

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"E-Mails sind wie Postkarten"Denn der Inhalt einer E-Mail ist regelmäßig unverschlüsselt. René Floitgraf erklärt in stark verkürzter Form, was es mit der Verschlüsselung auf sich hat. Dabei werden folgende Punkte beleuchtet: Trotz TLS-Transportverschlüsselung sind die Inhalte einer E-Mail relativ ungeschützt. Besondere Situationen erfordern eine Inhaltsverschlüsselung, hier zählen Standards wie S/MIME oder PGP. Auch kleinere Unternehmen können heute, z.B. über Dienstleister oder IT-Systemhäuser, problemlos S/MIME und PGP einführen. Aber auch ohne S/MIME und PGP kann der Inhalt manuell verschlüsselt werden. Jedoch gibt es dabei auch Dinge zu beachten!   Quellen und Hinweise: besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO): "Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt." Berufsgeheimnisse bzw. "Verletzung von Privatgeheimnissen": §203 StGB (Strafgesetzbuch) Einwilligung zur Reduzierung von Maßnahmen: https://www.complipro.de/2020/09/09/reduzierung-von-technischen-massnahmen-per-einwilligung/ https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/e-mail-berufsgeheimnistraeger/ Geschäftsgeheimnisse sind nach GeschGehG (§2 Abs. 1 Nr. 1 lit. b): "Im Sinne dieses Gesetzes ist … Geschäftsgeheimnis … eine Information … die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist …" Urteil zu Geschäftsgeheimnissen: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (6 U 39/21) Zu finden auf openJur.de (https://openjur.de/u/2395279.html)