Eigentlich wollten wir uns in unserem Meeting nur über die Entscheidung des Landesbeauftragten für den Datenschutz aus Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, unterhalten. Nach seiner Veröffentlichung sollen Schulen zukünftig, genauer nach dem Wechsel des Schuljahres, auf datenschutzkonforme Lösungen für den Distanzunterricht setzen und Microsoft 365 den Rücken kehren.
Da das Thema Microsoft 365 aber im Grunde fest mit der Thematik "Cloud" und "US-Anbieter" verknüpft ist und auch immer wieder Themen wie US-Behörden, CloudAct, FISA702 und Schrems II in diesem Zusammenhang fallen, habe ich in unserem Meeting ungeplant den Google Transparenzbericht mit eingeschoben.
Denn wenn immer wieder über die weitreichenden Zugriffsrechte der US-Behörden diskutiert wird, sollte man auch folgenden Punkt betrachten: Werden diese Rechte überhaupt so übermässig ausgenutzt, oder - und dies diskutiere ich ebenfalls gerne - war das EuGH-Urteil zu Schrems II politisch motiviert? Mindestens ist das Urteil einseitig, wie der Transparenzbericht zumindest vermuten lässt.
Frei nach dem Motto "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" kann man den Transparenzbericht von Google so interpretieren: Ja, die US-Behörden haben weitreichende Ermittlungsbefugnisse, auch was Daten von Nicht-US-Bürgern betrifft, aber die Zahl der Auskunftsverfahren ist deutlich niedriger, als die Zahl der Verfahren, mit denen Google aus Deutschland konfrontiert wird. Es besteht also statistisch eine weitaus höhere Chance von eine Auskunftsersuchen der deutschen Behörden betroffen zu sein, als dies bei den US-Behörden der Fall ist.
In eine ähnliche Kerbe haben wir bereits im September 2020 geschlagen, als wir im Rahmen des EuGH-Urteils zu Schrems II auf die Zugriffe der Polizei auf Corona-Listen der Gastronomie und die Funkzellenabfragen bei den Mobilfunkanbietern hingewiesen haben.
Nach dem Exkurs haben wir uns dann wieder mit der Veröffentlichung aus BW befasst und festgestellt, dass diese Entscheidung auch innerhalb Deutschlands seltsam anmuten könnte. Denn während hier massiv gegen eine vielleicht nicht 100%ige aber sichere Lösung geschossen wird, bleibt ein großes Datenleck in Bayern völlig ohne Folgen (Stichwort: Buchbinder).
Stand heute ist die Entscheidung von Dr. Stefan Brink durchaus rechtlich korrekt... ABER: Die EU und die USA haben bereits grundsätzlich entschieden, dass mit dem "Transatlantischen Datenschutzrahmen" eine neue Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA geschaffen werden soll. Ok, eine Frage bleibt: WANN?
Im Fazit kann man festhalten: Wir bleiben dabei, Datenschutz ist wichtig! Aber gleichzeitig kann die politisiche Entwicklung, die wenig pragmatische Auslegung des Datenschutzes und die widersprüchlichen Signale der Aufsichtsbehörden auch frustrierend wirken!
Wer mehr dazu lesen will:
https://www.complipro.de/2022/05/24/datenschutz-datensicherheit-und-datenpannen-quo-vadis/
https://www.complipro.de/2022/03/31/neuer-transatlantischen-datenschutzrahmen/
https://www.complipro.de/2020/09/04/unsicherheit-usa/