Ich heiße Sie herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge. Mein Name ist Ingo Wupperfeld, ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer und wir werden uns heute mit der Frage beschäftigen, wie Existenzgründer ihre Belege richtig sortieren.
Zunächst rufen wir uns einige Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung in Erinnerung: Zum einen heißt es, dass die Buchführung so beschaffen sein muss, dass sie einen sachverständigen Dritten (sprich: dem Finanzamt) einen schnellen Überblick über die Geschäftsfälle geben muss.
Außerdem gibt es die Regel: keine Buchung ohne Beleg. Und nach diesen Regeln sind nun die Belege zu sortieren.
Aber das ist nicht schwer. Verfügt ein Unternehmen sowohl über Bargeld- als auch über Bankverkehr, so ist dies zunächst zu trennen. Das gleich gilt auch, wenn ein Unternehmen mehrere Bankkonten hat. So ist jedes einzelne Konto separat zu führen.
Beim Bankverkehr erhält man Kontoauszüge jeden Monat. Dort sind sämtliche Vorgänge chronologisch sortiert. Anhand dieser Chronik heftet man hinter den Kontoauszug die Belege dahinter. Schon fertig.
Und das macht man mit jedem einzelnen Konto so.
das gleich gilt auch für die Barkasse. Hier ist das Ausstelldatum auf jedem Kassenbon zu finden. Und auch hier gilt, dass man die Kassenbons chronologisch sortiert. Das ist eigentlich alles.
Und wenn Sie Existenzgründer sind und Unterstützung im Kaufmännischen benötigen, dann kommen Sie doch mal in meine Informationsveranstaltung, die ich jeden ersten Dienstag im Monat abhalte. Hier werde ich Ihnen ein Konzept vorstellen, wie Sie das Kaufmännische in den Griff bekommen können und wie Sie dafür auch noch eine staatliche Unterstützung bekommen.
Melden Sie sich einfach an unter: www.perspektive-existenzgruender.de.
Ich heiße Sie herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge. Mein Name ist Ingo Wupperfeld, ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer und wir werden uns heute mal mit der Frage befassen, inwiefern sich die Kleinunternehmerregelung für Existenzgründer lohnt.
Vielleicht sind Sie ja Existenzgründer und stellen sich die Frage, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen sollen. Dann wäre schon mal die erste Frage: Wann gilt man denn überhaupt als Kleinunternehmer?
Also die gesetzliche Regelung sieht vor, dass man als Kleinunternehmer gilt, wenn der Umsatz des Vorjahres maximal 22.000 € betragen hat und im aktuellen Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird.
In diesem Fall kann man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, die dann beim Finanzamt beantragt werden muss.
Warum muss das beim Finanzamt beantragt werden? Weil es hier um die Umsatzsteuer geht.
Die Regel ist ja, dass man auf seine erbrachten Leistungen – also Warenlieferungen oder Dienstleistungen – die Umsatzsteuer noch aufschlagen und an den Staat – eben ans Finanzamt – abführen muss. Der Kleinunternehmer aber muss die Umsatzsteuer nicht erheben – oder genauer gesagt – er darf sie gar nicht erheben.
Was heißt das jetzt? Nehmen wir ein Beispiel: Angenommen, wir sind Unternehmer und stellen dem Kunden jetzt eine Leistung von 100 € in Rechnung. Wenn wir kein Kleinunternehmer sind, dann müssen wir die Umsatzsteuer aufschlagen, das sind in der Regel 19 % und wären hier dann auch 19 €. Also würde man vom Kunden insgesamt 119 € einfordern.
Sofern unser Kunde ein Geschäftskunde ist, dann gilt für ihn die Umsatzsteuer, die wir von ihm eingefordert haben, als sogenannte Vorsteuer und die holt er sich vom Finanzamt wieder zurück. Somit ist es einem Geschäftskunden eigentlich gleichgültig, ob wir Umsatzsteuer erheben oder nicht. Er hat weder Vor- noch Nachteile.
Wie aber sieht das aus, wenn man Privatkunden eine Rechnung stellt? Der Privatkunde muss natürlich auch 119 € bezahlen, allerdings kann dieser die Umsatzsteuer von 19 € nicht wieder vom Finanzamt zurückholen. Und bei Privatkunden wäre die Kleinunternehmerregelung vorteilhaft, da wir hier nur den Warenwert in Höhe von 100 € in Rechnung stellen bräuchten.
Das wäre jetzt eine Einnahmeseite, wo man festhalten kann, dass die Kleinunternehmerregelung nur bei Privatkunden vorteilhaft ist. Wie sieht es denn jetzt mit Ausgabenseite aus?
Wenn wir Leistungen empfangen, erhalten wir eine Rechnung von unserem Lieferanten bzw. unserem Dienstleister. Dieser stellt auch eine Rechnung mit Umsatzsteuer aus. Angenommen, unser Lieferant liefert uns eine Ware im Wert von 100 €, dann wäre der Rechnungsbetrag 119 €, weil dieser ja auch 19 % Umsatzsteuer erheben muss.
Wir müssten also 119 € an unseren Lieferanten zunächst abführen. Wenn wir aber kein Kleinunternehmer sind, dann gilt für uns die Umsatzsteuer, die wir an den Lieferanten bereits abgeführt haben, als Vorsteuer, und diese holen wir uns vom Finanzamt wieder zurück. Das heißt, die Ware hat für uns dann einen Wert von 100 €.
Als Kleinunternehmer aber stellen wir keine Umsatzsteuer in Rechnung und können im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Und das würde hier bedeuten, dass wir die Rechnung von unserem Lieferanten mit 119 € begleichen würden und die 19 € uns nicht zurückholen könnten. Unsere Kosten wären damit deutlich höher.
Fazit: Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich nur für jene Unternehmen, die vorwiegend Privatkunden haben und nur geringe Ausgaben. Ansonsten lohnt sie sich nicht.
Und wenn Sie Existenzgründer sind und Unterstützung im Kaufmännischen benötigen, dann kommen Sie doch mal in meine Informationsveranstaltung, die ich jeden ersten Dienstag im Monat abhalte. Hier werde ich Ihnen ein Konzept vorstellen, wie Sie das Kaufmännische in den Griff bekommen können und wie Sie dafür auch noch eine staatliche Unterstützung bekommen.
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Herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres Podcasts. Mein Name ist Ingo Wupperfeld, ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer, und heute werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen: "Welche Gewinnermittlungsart gilt für Existenzgründer?"
Diese Frage ist entscheidend für den Start eines jeden Unternehmens, und wir werden uns in den nächsten Minuten eingehend damit befassen.
Existenzgründer haben ggf. die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Gewinnermittlungsarten zu wählen.
Eine gängige Option ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese Methode ist besonders attraktiv, da sie eine einfache und transparente Erfassung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben ermöglicht. Für viele Gründer ist dies eine praktikable Lösung, weil sie halt einfacher ist.
Allerdings gibt es gewisse Einschränkungen, welche Unternehmen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen dürfen und welche nicht. Freiberufler – das sind Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Apotheker und noch andere - dürfen sie immer machen, unabhängig von Ihren Umsätzen oder Gewinnen. Alle anderen Kleinunternehmer – also Einzelunternehmer, GbR’s oder im Handelsregister eingetragene Kaufleute – dürfen die Einnahme-Überschuss-Rechnung machen, sofern der Umsatz nicht über 600.000 € und der Gewinn nicht die Grenze von 60.000 € übersteigt. Ansonsten müssen sie die sogenannte doppelte Buchführung machen, wo auch bilanziert werden muss.
Alle anderen Unternehmen, also Personengesellschaften wie eine KG oder eine OhG und erst recht die Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft – sind zur Bilanzierung verpflichtet.
Die Bilanzierung ist etwas umfassender als die Einnahme-Überschuss-Rechnung, denn hier werden die Gewinne über Erträge und Aufwendungen ermittelt und es muss am Jahresende eine Bilanz erstellt werden. Diese detailliertere Methode erlaubt eine umfassendere Analyse, was aber auch von Vorteil sein kann.
Im Gegensatz zur Einnahme-Überschuss-Rechnung gibt es bei der Bilanzierung keine Einschränkungen. Also es könnten auch Kleinunternehmer eine Bilanzierung durchführen, wenn sie es wollten.
Wichtig ist, dass Existenzgründer sich bewusst für die Methode entscheiden, die am besten zu ihrer Geschäftstätigkeit und den individuellen Bedürfnissen passt.
Und wenn Ihnen diese Podcast-Folge hier gefallen hat und Sie vielleicht Existenzgründer sind und sich im Kaufmännischen nicht so zurechtfinden, dann kommen Sie doch einfach mal in meine kostenlose Infoveranstaltung, die ich jeden ersten Dienstag im Monat um 17:30 Uhr abhalte. Sie können sich unter der Internetadresse www.perspektive-existenzgruender.de anmelden.
Ich freue mich, Sie dort begrüßen zu können.
So, und das war es auch schon wieder für heute. Bis zum nächsten Mal.
Ihr Ingo Wupperfeld
Herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge. Mein Name ist Ingo Wupperfeld und ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer. Und heute wird es darum gehen, wie eine Existenzgründung erfolgreich sein kann.
Also zunächst einmal muss ich sagen, dass der Spruch „Aller Anfang ist schwer“ auch und gerade für den Weg in die Selbständigkeit zutrifft. Das hat etwas damit zu tun, dass man den Markt noch nicht so kennt, noch nicht so bekannt ist und gegebenenfalls am Anfang auch noch wenig Produkte bzw. Dienstleistungen im Portfolio hat.
Hinzu kommt aber auch, dass man mit der Unternehmensführung noch nicht sonderlich vertraut ist und dies noch erlernen müssen. Zur Unternehmensführung zählt das Marketing, die kaufmännischen Grundlagen und auch Personalführung bzw. Personalrecht, sollte man denn Mitarbeiter einstellen wollen.
Und bedauerlicherweise wird eben dieses Wissen zur Unternehmensführung scheinbar völlig unterschätzt, denn nicht umsonst scheitern etwa 80 % aller Existenzgründer in den ersten drei Jahren. Und die Gründe dafür finden sich nahezu ausschließlich in der mangelnden Unternehmensführung.
Viele Existenzgründer glauben, dass es völlig ausreicht, wenn man sich auf seine Geschäftsidee konzentriert und alles andere „so nebenbei“ macht. Doch das ist eben ein Trugschluss und ich habe ja gerade schon die hohe Quote für das Scheitern genannt.
Wenn die gegründete Existenz also lange Bestand haben soll, dann muss man das Marketing beherrschen und ein Zielgruppenverständnis aufbauen, und das gleiche gilt auch für die kaufmännischen Grundlagen.
Es macht durchaus Sinn, seine Buchführung zu beherrschen und dies zumindest in der ersten Phase auch selbst zu machen.
Warum sage ich das? Weil es wichtig ist, ein Gefühl für die Zahlen zu bekommen, die man hier produziert. Denn schließlich ist das nicht nur ein lästiges Muss für das Finanzamt, sondern es ist auch für das eigene Unternehmen sehr wichtig, da es Grundlage für Investitionsplanungen und ähnliches ist.
Außerdem macht es auch gerade am Anfang Sinn, das selbst zu machen, denn dadurch kann man schließlich auch die Kosten für den Steuerberater oder den Buchführungsservice klein halten.
Und dann ist es auch wichtig, das Kalkulieren zu lernen. Die meisten Existenzgründer kalkulieren ihre Preise gar nicht, sondern orientieren sich daran, was denn die Konkurrenz für einen Preis nimmt. Aber das ist keine Kalkulation, denn einerseits weiß man doch gar nicht, ob die Konkurrenten ihre Preise kalkuliert oder vielleicht auch gewürfelt haben, um das einmal überspitzt zu formulieren.
Und andererseits muss man bei der Preisfindung vor allen Dingen die eigenen Kosten berücksichtigen, um langfristig bestehen zu können.
Außerdem: Wie will man denn eigentlich wissen, bis zu welchem Preis man Zugeständnisse bei Preisverhandlungen machen kann, um dennoch seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können? Auch das setzt eine solide Preiskalkulation voraus.
Und wenn das für Sie ein Thema ist, dann mache ich Ihnen einen Vorschlag. Kommen Sie doch einfach in meine Informationsveranstaltung, die in der Regel jeden ersten Dienstag im Monat um 17:30 Uhr stattfindet. Ich werde Ihnen darin ein Konzept vorstellen, wie ich Existenzgründer sechs Monate lang kaufmännisch begleite, damit eben diese wichtigen Grundlagen zur Routine werden.
Außerdem werde ich etwas zum Thema BAFA-Förderung sagen, denn Sie können hier eine staatliche Förderung mit bis zu 80 % erhalten.
Und ich werde natürlich auch Ihre Fragen beantworten.
Melden Sie sich doch ganz einfach zu meiner Informationsveranstaltung an unter: www.perspektive-existenzgruender.de.
Ich freue mich, Sie dort kennenzulernen und sage
Tschüss, bis zum nächsten Mal
Ihr
Ingo Wupperfeld