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Posikow Kehren Rechtsanwälte Fachanwälte - Hamburg

Balkon-Skandal vor Gericht: Fristlose Kündigung wegen intimer Handlungen

SEP 30, 202611 MIN

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Fristlose Kündigung Hausfrieden: Urteil AG Cham schockt Mieter ⚖️ Ein Mieter, ein Holzbalkon mit Ritzen – und eine Nachbarin, die genug hatte. Das Amtsgericht Cham hat entschieden (Az. 6 C 318/25): Wer den Hausfrieden massiv stört, verliert die Wohnung. Fristlos. Ohne Räumungsfrist. 🏚️ 😳 Der Mieter behauptete, sein Balkon sei gar nicht einsehbar. Das Gericht sah das anders – und verwarf auch den Vorschlag, die Nachbarin solle sich doch einfach einen Teppich auf den Balkon legen. 🔥 In dieser Folge von Law & Talk zerlegen Rechtsanwalt Igor Posikow und Fachanwalt für Mietrecht Michael Kehren das Urteil Satz für Satz – für Mieter UND Vermieter. 👉 Darum geht es: ● Wann ist der Hausfrieden „massiv gestört“? (§ 543 BGB) ● Warum die Aussage EINER einzigen Nachbarin genügte (§ 286 ZPO) ● Wann das Gericht die Räumungsfrist verweigert (§ 721 ZPO) ● Wer die vorgerichtlichen Anwaltskosten zahlt – und warum ● Die 3 häufigsten Fehler bei Abmahnung und Kündigung 💬 Deine Meinung: Zu hart – oder längst überfällig? Schreib es in die Kommentare 🔔 Abonnieren nicht vergessen: Jede Woche aktuelle Urteile praxisnah erklärt. Weitere Information zum Mietrecht: https://posikow-kehren.de/anwalt-mietrecht-hamburg/