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Posikow Kehren Rechtsanwälte Fachanwälte - Hamburg

Vermieter behält Kaution ein? Anwalt erklärt, was wirklich gilt!

OCT 14, 20269 MIN

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Der 6-Monats-Mythos bei der Mietkaution 💶 695,36 Euro auf dem Kautionssparbuch – und der Vermieter rückt es nicht heraus. Der Grund: angebliche Nebenkostennachforderungen aus 2006 bis 2009. Klingt nach einem Einzelfall? Ist es nicht. Genau dieser Streit landet jeden Tag in deutschen Kanzleien. ⚖️ 🔥 Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil vom 20.07.2016 (Az. VIII ZR 263/14) zwei Dinge klargestellt, die viele Vermieter bis heute nicht auf dem Schirm haben – und die manchem Mieter mehrere hundert Euro wert sind. ❌ Der Mythos: „Der Vermieter darf die Kaution sechs Monate behalten." So steht es in keinem Gesetz. ✅ Die Realität: Die Kaution ist fällig, wenn das Sicherungsbedürfnis entfällt – das kann früher sein. Oder deutlich später. ⏳ Der Hebel: Betriebskostennachforderungen sind wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 216 Abs. 3 BGB. Sind sie verjährt, darf sich der Vermieter deswegen NICHT mehr aus der Kaution bedienen. ⚠️ Der Haken: Bei Schäden an der Wohnung gilt das Gegenteil. Und ein einziger offener Kleinbetrag kann die komplette Kaution blockieren. In dieser Folge von Law & Talk sezieren Rechtsanwalt Igor Posikow und Fachanwalt für Mietrecht Michael Kehren den Fall Schritt für Schritt: Sachverhalt, Streitfrage, Begründung des BGH – und vor allem: was Mieter und Vermieter ab morgen anders machen sollten. 🏠 👉 Sagen Sie uns in den Kommentaren: Wie lange hat es bei Ihnen gedauert, bis die Kaution zurück war? 🔔 Abonnieren nicht vergessen – jede Woche neue Urteile praxisnah erklärt. Weitere Information zum Thema Kaution: https://posikow-kehren.de/mietkaution-rechte-und-pflichten/