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In dieser Folge sprechen Ilker Atasönmez und Norbert Lang über Sinn und Unsinn des Solidaritätszuschlags, auch bekannt als "Soli", und über die des Ehegattensplittings.
Der 1994 eingeführte Solidaritätszuschlag wird heutzutage nur noch bei den höchsten 5 % der Einkommensbezieher/innen als Zuschlag auf die Einkommensteuer sowie in allen Fällen auf die Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer erhoben. Ist der Soli noch zeitgemäß?
Die selbe Frage kann man auch beim Ehegattensplitting stellen. Er ist der Tarif in der Einkommensteuer für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner/innen. Dabei ist der Tarif so ausgestaltet, dass die Steuerersparnis für ein Ehepaar bzw. Lebenspartner/innen höher ist desto unterschiedlicher die einzelnen Partner/innen verdienen. Solidarität innerhalb der Ehe oder steuerliche Bestrafung des-/derjenigen, der/die dann lieber "Zuhause bleibt"?